Wir wollen auch Langzeitarbeitslosen mehr Teil-habemöglichkeiten am Arbeitsmarkt ermöglichen – etwa durch Lohnkostenzuschüsse. Dafür wird eine
Milliarde Euro pro Jahr mehr zur Verfügung gestellt. Gleichzeitig wird der Passiv-
Aktiv-Transfer in den Ländern ermöglicht. Nur mit der Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit werden wir unser Ziel Vollbeschäftigung erreichen.
Kettenbefristungen werden abgeschafft
Möglichkeiten der befristeten Beschäftigung werden reduziert. Eine Befristung eines Arbeits-verhältnisses ist dann nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein unbefristetes oder ein oder mehrere befristete
Arbeitsverhältnisse, oder ein Leiharbeitsvertrag mit einer Gesamtdauer von fünf oder mehr Jahren bestanden haben.
Rückkehrrecht aus Teilzeit kommt
Es wird zukünftig ein Recht auf befristete Teilzeit geben. Das ist ein wichtiger
Schritt für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gewinnen damit die Sicherheit, nach einer
Arbeitszeitreduzierung für ihre Kinder oder pflegebedürftige Angehörige wieder voll in den Beruf einsteigen zu können. Die Arbeitgeber gewinnen Planungssicherheit.
Mindestlohn bleibt
Der Mindestlohn wird nicht angetastet oder verwässert.
Weiterbildung wird gestärkt
Weiterbildung ist die Grundvoraussetzung für die erfolgreiche Bewältigung der
Digitalisierung. Deshalb werden wir mit einer nationalen Weiterbildungsstrategie, die Anstrengungen für Beschäftigte und Arbeitslose weiter verstärken.
Mitbestimmung wird ausbauen
Die Gründungen von Betriebsräten werden erleichtert, indem das vereinfachte Wahlverfahren verpflichtend erweitert wird – auf Betriebe bis 100 Beschäftigte (Wahloption 101-200 Mitarbeiter). Das Initiativrecht der Betriebsräte für
Weiterbildung wird gestärkt.
Neue Chancen für schwer erreichbare Jugendliche schaffen
Um Jugendlichen mit schweren Startbedingungen neue Chancen zu geben, stellen wir jedes Jahr 50 Millionen Euro für Maßnahmen nach Artikel 16 h SGB II zur Verfügung.
Arbeitnehmer werden entlastet
Der Arbeitslosenversicherungsbeitrag sinkt um 0,3 Prozent. (Hinzu kommt die Entlastung durch die Wiedereinführung der paritätischen Finanzierung in der Krankenversicherung.) Damit entlasten wir Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer spürbar.
Wohneigentum in der Grundsicherung wird besser geschützt
Der Bezug sozialer staatlicher Leistungen und der neu geschaffenen Grundrente darf nicht dazu führen, dass selbstgenutztes Wohneigentum aufgegeben werden muss. Dazu werden wir die gesetzlichen Regelungen zur Vermögensverwertung
und zum Schonvermögen in der Sozialhilfe und der Grundsicherung anpassen und überarbeiten.
Verlässlicher Rahmen für die Wirtschaft
Vom Verhandlungsergebnis geht ein klares Bekenntnis zum Industriestandort und seinen Arbeitsplätzen aus. Auch in der schwierigen Frage der Transformation der Energiepolitik hat man sich auf ein realistisches Vorgehen geeinigt ohne die
langfristigen Klimaziele Deutschlands aufzugeben.
Vergaberecht ÖPNV
Das Vergaberecht wird so angepasst, dass die Landkreise und Kommunen die Weiterbeschäftigung der bisherigen Beschäftigten beim Leistungs-übergang im ÖPNV auf andere Betreiber zu den bestehenden Arbeits- und Sozialbedingungen
vorschreiben können.
Rente
Sicherheit bei der Rente bis 2025 geschaffen
Das Rentenniveau wird bis 2025 bei 48 Prozent abgesichert, gleichzeitig haben wir den Beitragssatz auf maximal 20 Prozent begrenzt. Das schafft Sicherheit für Rentner und Beitragszahler. Für die Zeit danach soll eine Rentenkommission eine Empfehlung für einen verlässlichen Generationenvertrag vorlegen.
Lebensleistung wird in der Grundsicherung berücksichtigt.
Wer viele Jahre Beiträge geleistet hat, soll im Alter mehr haben, diesen Grundsatz erfüllt die Grundrente. Zukünftig sollen Bezieher von Grundsicherung im Alter mit 35 Jahren an Beitragszeiten, oder Kindererziehungs- und Pflegezeiten, ein Alterseinkommen 10 Prozent über der Grundrente bekommen.
Die Erwerbsminderungsrente wird gestärkt.
Die Zurechnungszeiten werden in einem Schritt auf 65 Jahre und acht Monate angehoben und wachsen dann entsprechend der Anhebung der Regelaltersgrenze mit. Damit stärken wir den Schutz vor Altersarmut wegen Krankheit.
Sozialer Schutz von Selbstständigen wird verbessert
Wir führen eine Altersvorsorgepflicht ein. Selbständige können dabei zukünftig wählen zwischen der gesetzlichen Rentenversicherung und anderen insolvenzsicheren Vorsorgearten. Gleichzeitig wird der Mindestkranken-versicherungsbeitrag für kleine Selbstständige reduziert.
Mütterente wird erweitert
Eltern, die drei und mehr von 1992 geborene Kinder erzogen haben, sollen auch das dritte Jahr Erziehungszeit in der Rente angerechnet bekommen.
Gesundheit und Pflege
Rückkehr zur Parität
Die Wiedereinführung der paritätischen Finanzierung in der Krankenversicherung sorgt für eine gerechte Finanzierung der Gesundheitskosten und entlastet die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Pflege wird gestärkt
Arbeitsbedingungen und Bezahlung in der Alten- und Krankenpflege sollen sofort verbessert werden. Es wird deutlich mehr in Personal investiert, zuerst werden 8.000 neue Fachkraftstellen im Zusammenhang mit der medizinischen Behandlungspflege in Pflegeeinrichtungen geschaffen. Es werden verbindliche Personalbemessungsinstrumente geschaffen, auch im Hinblick auf die
Pflegesituation in der Nacht.
Tariflöhne in der Pflege
In Zukunft werden Tariferhöhungen bei der Pflege in Altenheimen und Krankenhäusern zu 100 Prozent von den Kassen refinanziert. Das ist ein wichtiger
Schritt für einen attraktiven Pflegeberuf.
Leichterer Zugang zu Gesundheitsberufen
Das Schulgeld für die Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen soll abschafft
werden.
Familien stärken
Die Koalition wird Familien besonders in den Fokus nehmen. Das Kindergeld wird schrittweise um 25 Euro erhöht. Es wird einen Rechtsanspruch auf
Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder geben. Und es wird ein Baukindergeld eingeführt um Familien mit mittleren Einkommen den Traum vom Eigenheim zu
ermöglichen (pro Kind und Jahr 1200 Euro über 10 Jahre).